Schwerpunkte meiner Mandanten
Seit 1979 habe ich mich im wesentlichen auf die Betreuung und Beratung von Freiberuflern und kleinen und mittleren Betrieben (KUM)
spezialisiert und konzentriert. So gehören/ gehörten zu meinem Mandantenkreis Ärzte (Allgemein, Fachärzte, Zahnärzte), Rechtsanwälte, Notare, Psychologen und Psychotherapeuten wie auch Betriebe des
gewerblichen Bereichs (zB Dentallabore, Apotheken, Event Agenturen, Unternehmen des Adressenmanagements und der Mailingabwicklung, pharmazeutische Vertriebsgesellschaften, Importagenturen etc.)
zumeist in der Rechtsform der GmbH und der GmbH und Co.KG, aber auch als Einzelkaufmann/-gewerbe. Dies wird abgerundet durch Privatpersonen mit insbes. Vermietungseineinkünften.
Warum gerade dieser Mandantenkreis?
Dieser Mandantenkreis erfordert nach meinen Erfahrungen, die auch in den Jahrzehnten seit meiner Selbständigkeit immer wieder bestätigt
wurden, eine intensive und individuelle persönliche Betreuung, die mE größere Beratungsunternehmen nicht erbringen können, da vorgenannter Mandantenkreis vor der Beratung von Großunternehmen und Konzernen bei diesen
Gesellschaften bei der Beratung zwangsläufig zurücktritt, auch bedingt dadurch, dass erfahrungsgemäß bei diesen Beratungsgesellschaften oft der Ansprechpartner wechselt und es sich zudem dann zumeist nicht um
Berufsangehörige handelt, sondern um Mitarbeiter (Steuerfachangestellte, Buchhhalter etc.) der unteren Ebene.
Oft betreuen Berufskollegen in großen Beratungsgesellschaften über 700 Mandate, so dass schon rein rechnerisch im Durchschnitt nur rd. 2
bis 3 Stunden diese dem einzelnen Mandanten gewidmet werden können, so dass auch bedingt dadurch sich die untere und weniger qualifizierte Mitarbeiterebene dann dem Mandanten widmet.
Nach meiner Auffassung kann eine derartige Handhabung größerer Beratungsgesellschaften nicht dem Erwartungsprofil des obigen
Mandantenkreises gerecht werden, da auch und gerade dieser Mandantenkreis eine qualifizierte Beratung erfordert und diese nicht nur partiell, sondern umfassend über rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche Bereiche
und alle sonstigen Lebensumstände, die eben das Leben des einzelnen und die vorstehenden Bereiche auch ansprechen. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamente, Schenkungen gehören genauso dazu wie Beratung
und Begleitung bei der Trennung von Ehepartnern und des Abschlusses von Eheverträgen etc. Insofern muss mE auch der Berater ein „Lebensberater“ sein und eben ein Ohr für alle Probleme haben. Dies
erfordert aber eben auch, dass der Berater nicht nur qualifiziert ist, sondern eben auch ausreichend Zeit hat, sich dem Mandanten zu widmen und die Gesamtheit der Umstände zu würdigen weiß und keine isolierte
Betrachtungsweise hat.
Auswahl der Mandanten
Bewusst habe ich deshalb in den Jahren meiner Selbständigkeit nicht die Betreuung von Großunternehmen angestrebt und auch nicht
einen Zusammenschluß mit Partnern. Denn auch dies bedingt im Regelfall schon ein Auseinanderfließen des Informationsflusses, Der Berater fühlt sich vielleicht verantwortlich für die Steuern, kommt es aber zu
rechtlichen Überlegungen wie zB Unternehmensverträge, Mietverträge, Kaufverträge über Unternehmen/ Praxen oder Anstellungsverträge und Eheverträge wird dies dann zumeist an Dritte (Rechtsanwälte) delegiert mit
der Folge, dass eine Vielzahl von Informationenen, die dem (steuerlichen) Berater aus seiner Arbeit und den Gesprächen mit dem Mandanten bekannt sind, dann untergehen.
Aus diesem Grund war es mir auch immer wichtig, den Mandantenkreis in einem überschaubaren Maß zu halten, um jedem Mandanten auch die Zeit
widmen zu können, die eben die Beratung erfordert.
Dies schließt zwar nicht aus, dass auch ich bei der Arbeit Engpässe habe, aber der Mandant hat immer die Gewissheit, dass ich persönlich
mit der Angelegenheit beschäftigt bin.
Aufgabenspektrum
Durch meine Bestellung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wie auch zugleich als zugelassener Rechtsbeistand für Bürgerliches Recht
und Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich in der Lage, schon von meiner Qualifikation her alle diese Bereiche de facto ganzheitlich und weitgehend abzudecken, gleichwohl wird es hier auch Fälle geben, die ich
speziell nicht abzudecken vermag und möchte (zB Prozesse im Arbeits- und Sozial- und Verwaltungsrecht und im Mietrecht, internationales Recht). Aber und gerade in dem obigen Mandantenkreis sind derartige Fälle eher
die Ausnahme als die Regel und konnten hier vielfach schon im Vorfeld, ggf. auch durch meine Einschaltung als Mediator abgewendet werden.
Auch bei der Vertretung in steuerstrafrechtlichen Verfahren ist es mE ein Vorteil, wenn hier ein Berater tätig wird, der eine
ganzheitliche Betrachtung hat, und auch und gerade deswegen habe ich auch in diesen Fällen meine Mandantschaft schon oft vertreten und auch positive Ergebnisse erzielen können.
Schlussendlich ist auch noch die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt und der Vertretung vor dem Finanzgericht und dem
Bundesfinanzhof anzusprechen. Auch hier scheuen nach meinen Erfahrungen viele Steuerberater diesen Weg und delegieren diese Aufgaben dann gerne an Rechtsanwälte und auch bei großen Steuerberatungsgesellschaften wird
diese Tätigkeit dann an die interne Rechtsanwaltsabteilung delegiert. Aber auch hier gehen zwangsläufig Informationen unter, die durchaus wertvoll für das Verfahren sind bzw. sein können.
Ich persönlich habe in den vier Jahrzehnten meiner Tätigkeit schon oft die Interessen meiner Mandanten vor Finanzgerichten und
auch dem Bundesfinanzhof wahrgenommen und auch trotz der vielen Unwägbarkeiten des Steuerrechts zumeist positiv abschließen können, auch vor dem Bundesfinanzhof. Auch hier war mE immer ein wesentlicher Vorteil, dass
mir als Berater eine ganzheitliche Betrachtungsweise möglich war und ist.
Obwohl ich im Grunde keine weiteren Mandate mehr aufnehme, aber wenn Sie ein interessantes und anspruchsvolles Problem wie vorstehend
haben und Ihnen meine Unternehmensphilosophie zusagt, die mich nun schon seit vier Jahrzehnten begleitet, scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen.
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